Rechtsanwälte Volkmar Gruve und André Gruve in Bürogemeinschaft

Gebühren

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Anwaltliche Dienstleistungen sind kostenpflichtig und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Dabei wird der Wert des Streitgegenstandes den Berechnungen zugrundegelegt.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so können Sie vor der Beratung klären, ob die Kosten übernommen werden. Bei geringem Einkommen kann ein Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragt werden, wozu Einkommensnachweise vorgelegt werden müssen. Den Beratungshilfeschein bzw. die Kostenübernahmeerklärung der Rechtsschutzversicherung übergeben Sie bei der Beratung.

Eine Beratung kostet je nach dem Wert des Gegenstandes, Umfang und Schwierigkeitsgrad der Beratung selbst zwischen 20,00 und 80,00 Euro, in schwierigen Sachen maximal 190,00 Euro (zzgl. MWSt.). Kosten einer Beratung werden auf ein später erteiltes Mandat in der gleichen Angelegenheit angerechnet.
Wird nach der Beratung eine Vollmacht erteilt, werden wir mit Rücksicht auf den zu erwartenden Arbeitsaufwand einen angemessenen Kostenvorschuss abrechnen.

Rodelbergweg 6, 12437 Berlin | Telefon: 030-5328561 | E-Mail: kanzlei.gruve(at)t-online.de | www.gruve.de